Willkommen auf meiner Website. Mein Name ist Heike Frerich.

Ich werde als psychologische Sachverständige von Familiengerichten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bestellt. Meine Selbstständigkeit ermöglicht es, unparteiisch und unabhängig zu arbeiten. Im Zentrum meiner Arbeit steht das individuelle Kind in seinem Lebensumfeld.

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Mein Anspruch

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Den Begutachtungsprozess gestalte ich für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar.
Nur dadurch ist es möglich, alle Menschen im Umfeld des Kindes 'mitzunehmen'.
Das ist immer mein Ziel – so konträr die Positionen im Einzelfall sein mögen.      

Vor allem für das Kind ist eine gerichtliche Entscheidung nämlich nur dann 'gut', wenn sie möglichst von allen Seiten akzeptiert und verantwortungsbewusst umgesetzt werden kann.

An folgenden vier Zielen richte ich meine Arbeit aus:

1

Verstehen wollen

Alle Seiten sehen. Alle Beteiligten sollen sich gesehen und gehört fühlen. Ich schaue darum nicht nur auf aktuelle Belastungen und Probleme. Ich möchte verstehen, warum eine Begutachtung erforderlich wurde.
Erst wenn ich die Lebenswelt des Kindes wirklich verstehe, kann ich die aktuelle Situation einschätzen und fundierte Empfehlungen und Antworten formulieren.

2

Klarheit schaffen

Integration aller Seiten in ein Gesamtbild. Ich schaue aus vielen Perspektiven auf das Geschehen. Dabei erhebe ich auf vielfältige Weise Informationen. Ich nehme mir in jeder Familie die individuell erforderliche Zeit. Deswegen ist jede Begutachtung anders. Erst durch das Zusammenführen aller Informationen entsteht irgendwann ein ausreichend klares 'Gesamtbild von der Familie', um die Fragen des Gerichts beantworten zu können.

3

Erklären können

Darstellung des Gesamtbildes im Gutachten. Im schriftlichen Gutachten beschreibe ich das Gesamtbild, wie es sich mir zeigte. Meine Empfehlungen sollen für alle LeserInnen nachvollziehbar sein. Die Gutachten sind darum in ihrer Länge sehr unterschiedlich. Wichtig ist mir Folgendes: Es geht nie um Schuldzuweisung für Vergangenes. Es geht immer um ein besseres Verständnis für das Gegenwärtige. Eine präzise Darstellung des Gegenwärtigen soll helfen, Zukünftiges in eine gute Richtung zu lenken. Häufig wird noch viele Jahre später von Familien und Helfersystemen auf einzelne Erläuterungen zurückgegriffen.

4

Perspektiven zeigen

Veränderung auf allen Seiten. Gerichtliche Entscheidungen oder gutachterliche Empfehlungen sind selten in Stein gemeißelt. Die weiteren Entwicklungen im Familiensystem hängen maßgeblich vom Verhalten und den Entwicklungen der Eltern ab. Mit meinen Gutachten weise ich darum, wenn möglich, auf diejenigen Entwicklungen und (Verhaltens-) Veränderungen hin, die aus psychologischer Sicht für das Kind und dessen Zukunft besonders förderlich und wichitg wären.

Zur Begutachtung

Hier können Sie im Vorfeld der Begutachtung bereits einige Informationen zum Ablauf und Inhalt sowie den Begutachtungskriterien nachlesen.
Ich nehme mir aber auch im Laufe der Begutachtung immer die Zeit, Ihre aktuellen Fragen zu beantworten und Ihnen alles Erforderliche zu erklären.

Ihre Teilnahme an der Begutachtung ist freiwillig. Sie haben jederzeit das Recht, einzelne Fragen unbeantwortet zu lassen oder ganze Untersuchungsteile abzulehnen. Als Gutachterin bin ich dazu verpflichtet, alle Informationen, die ich von Ihnen bekomme, an das Gericht weiterzugeben. Gegenüber Dritten unterliege ich natürlich der Schweigepflicht.

Wenn ich Gespräche mit Personen aus Ihrem Umkreis führen möchte, die ihrerseits der Schweigepflicht unterliegen, werde ich Sie bitten, diese Personen von der Schweigepflicht zu entbinden. Das gilt ebenfalls für Personen aus dem Umfeld Ihres Kindes (Kinderärztinnen, ErzieherInnen, TherapeutInnen etc.). Sie sind aber auch dazu nicht verpflichtet.

Wenn Sie wünschen, dass Schriftstücke oder Dokumente in die Begutachtung einfließen, bitte ich Sie, diese über Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin bei Gericht einzureichen.

Das schriftliche Gutachten ist Eigentum des beauftragenden Gerichts. Es darf nur mit dessen Einverständnis an Dritte weitergereicht werden.

Ihre Gerichtsakten bekomme ich in der Regel im Anschluss an einen Verhandlungstermin mit einer konkreten Fragestellung übermittelt.

Nicht immer ist es aber möglich, sofort mit der Begutachtung zu beginnen. Für Sie und oft auch für Ihr Kind ist das häufig eine belastende Wartezeit. Dessen bin ich mir bewusst.

Sie müssen aber nicht im Stillstand verharren, sondern können und sollten weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten elternverantwortlich handeln.
Die Geschehnisse in dieser Zeit sind für die Begutachtung besonders wichtig.

Meine Fragen an Sie werden immer auch lauten:

Wie gut konnten Sie in dieser Zeit…
…trotz allem mit den Augen Ihres Kindes schauen?
…mit Ihrem Kind in einer guten emotionalen Beziehung sein?
…Ihre Einflussmöglichkeiten erkennen und realistisch einschätzen?
…an sich selbst arbeiten und als Elternteil verantwortlich handeln?
…sich ggf. selbst etwas zurücknehmen und den Bedürfnissen Ihres Kindes Vorrang geben?
… eigenverantwortlich Unterstützung organisieren?

Es ist mir sehr wichtig, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Auftrags mit Ihnen in Kontakt zu kommen. Das heißt leider nicht immer, dass weitere Untersuchungstermine unmittelbar folgen können. Es besteht aber die Möglichkeit, Ihre Fragen zu klären. Ebenfalls würden wir gemeinsam besprechen, wie Sie die Wartezeit ggf. sinnvoll nutzen könnten.

Dieser erste Termin findet gern bei Ihnen Zuhause statt. Eventuell ist zunächst auch nur ein Telefonat möglich. Der weitere Ablauf ist weder zeitlich noch inhaltlich festgelegt. Jede Begutachtung ist anders. Sie 'wächst' aus den konkreten Fragen des Gerichts und Ihrer Bereitschaft zur Mitwirkung. Die Begutachtung kann sich ggf. über mehrere Monate erstrecken oder auch nur wenige Wochen andauern.

Mögliche diagnostische Verfahren sind folgende:

* Gespräche mit Ihnen (halbstrukturierte Interviews)

* Gespräche mit Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern

* Eltern-Kind-Interaktionsbeobachtungen (z.T. mit Videoaufzeichnung und Nachbesprechung und/oder kriteriengeleitete, freie  Beobachtungen bei Hausbesuchen)

* Hausbesuche

* ggf. spielerische „Testverfahren“ mit Ihrem Kind – Kindern fällt es häufig leichter, indirekt über sich selbst zu erzählen (Explorationshilfen)

*Testverfahren mit Ihnen – Ich stelle keine Diagnosen und setze diagnostische Testverfahren ausschließlich nach intensiver Abwägung ein. Da ich alle Ergebnisse im Gutachten offenlegen muss, „teste“ ich ausschließlich hypothesengeleitet. Das heißt, dass ich Ihnen gegenüber und im Gutachten konkret ausführe, welche Informationen ich mir durch die Testverfahren erhoffe und weshalb sie meines Erachtens im Kontext der Begutachtung erforderlich sind.

Ebenfalls beziehe ich folgende Informationen mit ein:
* Informationen aus den Gerichtsakten
* Informationen, die ich in Gesprächen mit öffentlichen Stellen und Trägern bekomme (Jugendamt, SPFH, Justiz etc.)
* Informationen aus Ihrem familiären Umfeld, wenn Sie entsprechende Personen von deren Schweigepflicht entbinden (Kindergarten, Schule, Ärzte, Therapeuten)

Es steht mir in keiner Weise zu, über Sie oder Ihren Lebensweg zu urteilen. Nicht, wer Sie gewesen sind, was Sie heute 'auf dem Papier' sind oder welche Probleme Sie möglicherweise bereits in Ihrem Leben hatten, ist ausschlaggebend für die Einschätzungen und Empfehlungen im Gutachten.

Ich benötige Informationen darüber, wie Sie sich heute und voraussichtlich zukünftig als Elternteil verhalten und wie Sie ggf. aus Fehlern und Krisenzeiten lernen und gelernt haben. Ich muss einschätzen, wie Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu elternverantwortlichem Verhalten – auch über die Begutachtungszeit hinaus – ist.

Wenn Sie bei der Begutachtung offen und ehrlich mitarbeiten, ist das die beste Grundlage für meine Empfehlungen und Prognosen. Ich erkenne Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu elternverantwortlichem Verhalten am besten daran, wie Sie heute handeln und sich verhalten… gegenüber Ihrem Kind oder Ihrer Kindern, gegenüber dem anderen Elternteil und ggf. auch gegenüber Dritten.

(Antwort folgt in Kürze)

Über mich

Ich mag Menschen. Mich fasziniert sowohl der Mensch als Individuum als auch das Miteinander von Menschen in Gemeinschaften. Darum bin ich Psychologin.

Ich mag aber auch das 'Handfeste', 'Greifbare' und das bodenständig Solide. Das ist in besonders ursprünglicher Form im Material Holz zu finden. Deswegen bin ich auch gelernte Tischlerin und Technische Betriebswirtin.

Ich habe zwei Kinder und ich kenne mich im Spektrum öffentlicher Hilfen für Familien und im Bereich Gesundheit und Pflege von Kindern sehr gut aus.

Die gewisse Ungradlinigkeit, die meinen eigenen Lebensweg auszeichnet, hat mich Vieles gelehrt:
Zum Beispiel, dass auch ungewöhnliche Wege und Umwege, wie auch kleinere Abwege, sehr bereichernd sein können. Sie bieten etwa die Chance zum persönlichen Wachstum. Allerdings muss man die Chance zum persönlichen Wachstum aktiv nutzen. Wer sich immer wieder für mitunter ungemütliche Selbstreflexion und Veränderungen öffnen kann, lernt und wächst weiter – so, wie unsere Kinder es uns täglich vormachen.

Ich möchte die unterschiedlichen Perspektiven und Entwicklungen in meinem Leben nicht missen. Diese Erfahrungen sind für meine Arbeit mit Familien sehr wichtig.

Wohl auch darum begegne ich den unterschiedlichsten Lebensentwürfen und Familienstrukturen mit hohem Respekt und Toleranz.

Wenn Kinder aber stark belastet sind, fällt es mir nicht ganz leicht, dauerhaftem Stillstand oder mangelnder Veränderungsinitiative zuzusehen. Mit Blick auf das Kind weise ich dann darauf hin, dass Lebensentwürfe und Familienstrukturen hinterfragt und verändert werden müssten.

Informationen zur Qualifikation, Erfahrung und zum Konzept finden Sie unter 'Gerichte & Fachpersonen'.

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